Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Bestandszahlen der Kraftfahrzeuge und - Kraftfahrzeuganhänger zum 1. Januar. Unser Partner ADAC hat diese Zahlen zum Ende des Jahres 2020 analysiert und verschiedene Aspekte aus der Perspektive von Oldtimer-Besitzern zusammengefasst.

Anstieg um elf Prozent

Den KBA-Zahlen zufolge stieg der Bestand an Kfz und Kfz-Anhänger mit Oldtimer-Status im Vergleich zu 2019 um elf Prozent auf 660.520. Damit wurden im letzten Jahr 65.474 mehr Kfz und Kfz-Anhänger als historische Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,5 Prozent die Pkw (584.509 Fahrzeuge).

Vom Gesamtbestand in Deutschland mit 66,9 Millionen zugelassenen Kfz und Kfz-Anhänger zum 1. Januar 2021 haben etwa ein Prozent den Oldtimer-Status. Nicht jedes Fahrzeug, welches theoretisch mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden könnte, wird tatsächlich auch als Oldtimer zugelassen. Nicht erfasst werden bei diesen Zahlen bekanntlich Fahrzeuge, die mit dem roten 07er-Sammelkennzeichen bewegt werden. Ebenso ist die Zahl nicht bewegter, aber vollständig erhaltener und gegebenfalls einsatzfähiger Fahrzeuge unbekannt.

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Entwicklung Kfz und Kfz-Anhänger mit H-Kennzeichen in Deutschland jeweils zum 1.1.

Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Durch ein entsprechendes Gutachten nach §23 StVZO können diese als Oldtimer anerkannt und mittels dem am 1. Januar 1997 eingeführten H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden.

Den entsprechenden Zustand seines Fahrzeugs muss sich der Halter über ein Oldtimergutachten bestätigen lassen. Die Kosten für ein Oldtimer-Gutachten können von 80 bis hin zu 200 Euro variieren.

Wird das H-Kennzeichen gewährt, so werden für den Oldtimer unabhängig von Hubraum und Verbrauch pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer fällig. Motorräder werden pauschal mit 46,02 Euro besteuert. Zudem unterliegen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keinen Einfahrtsbeschränkungen in Umweltzonen. Dies gilt auch für das rote 07er-Sammelkennzeichen. Mit einem Oldtimer darf man also bislang noch überallhin fahren, für das 07er gelten verschiedene Nutzungseinschränkungen.

Sparen können Oldtimer-Besitzer bei der Kfz-Versicherung. Weil ein Oldtimer in der Regel weniger und anders bewegt wird als herkömmliche Autos, halten die Assekuranzen und Spezialversicherer spezielle Tarife bereit, die meist unter konventionellen Angeboten liegen. Zudem können Autos mit H-Kennzeichen ab 1. Oktober 2017 auch nur saisonal zugelassen werden, was weiteres Sparpotenzial birgt. Mit der Kombination aus H- und Saisonkennzeichen ist es möglich, seinen Oldie beispielsweise nur einige Monate im Jahr zuzulassen. Außerhalb des Geltungszeitraums darf das Fahrzeug allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden – und auch nicht abgestellt werden.

Zurück zur Auswertung durch den ADAC. Die Aufteilung nach Altersgruppen zeigt auf, dass die Gruppe der Fahrzeuge, die mindestens 40 Jahre und älter sind, im Verhältnis zu Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 30 und 39 Jahren in den letzten zehn Jahren deutlich angewachsen ist. Diese Zahlen belegen, dass es keine Schwemme von Youngtimern gibt. Dieses Thema wird sowohl in Oldtimerkreisen als auch bei manchen Verfechtern der Verkehrswende weg vom Individualverkehr immer wieder einmal diskutiert. Gern wird auch einmal eine mögliche Umgehung von Zufahrtsverboten in Umweltzonen sowie der konstruierte Aspekt einer möglichen Steuerhinterziehung durch die unabhängig von Hubraum und Verbrauch pauschale Kfz-Steuer angesprochen.

Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen nach Altersgruppen zum 1.1.2021

Vergleich Altersgruppen Oldtimer aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit Oldtimerstatus von 10 Jahren

Entwicklung des Fahrzeugbestandes mit Oldtimerstatus im Zeitraum von 10 Jahren

[Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) & ADAC e.V. - Klassik Interessenvertretung]