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ADAC nimmt Stellung zur Diskussion um die Oldtimerbesteuerung

Die günstige Besteuerung von Oldtimern war ursprünglich für historische Sammlerstücke gedacht.Im Frühjahr kritisierte der Bundesrechnungshof die vielen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, die als Alltagsfahrzeuge im Einsatz sind, und so die Einnahmen bei der Kfz-Steuer mindern.

Diese Besteuerung mit einer finanziell günstigen Jahrespauschale von 191 Euro war laut Rechnungshof ursprünglich für „historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ gedacht. Mittlerweile könne die Besteuerungsform auch auf Fahrzeuge angewendet werden, die im Alltagsverkehr genutzt werden.

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Steuerlich begünstigt sind den Prüfern zufolge fast 400.000 Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen tragen, das Dreifache der ursprünglich angenommenen Zahl. Das führe zu jährlichen Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer um 170 Millionen Euro, hieß es. Das Historien-Kennzeichen am Auto, kurz H-Kennzeichen, kann grundsätzlich für Autos genutzt werden, wenn diese vor mindestens 30 Jahren erstmals neu zugelassen wurden. Zudem muss es nach Angaben von Prüforganisationen weitgehend im Originalzustand oder mit Originalteilen restauriert worden sein.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hält es dagegen für sinnvoll und wichtig, an der aktuellen Oldtimer-Besteuerung festzuhalten. „Für den ADAC ist die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes und sind die Aussagen zur Alltagsnutzung nicht nachvollziehbar“, sagt ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Nach Angaben des ADAC ist aktuell etwa ein Prozent des gesamten Kfz-Bestandes in Deutschland als historisches Fahrzeug zugelassen und mit einer durchschnittlichen Jahreslaufleistung von rund 1.600 Kilometern machen Oldtimer zwischen 0,1 und 0,2 Prozent der gesamten Laufleistung aller Fahrzeuge aus.

Die geringen Laufleistungen von Oldtimer-Fahrzeugen wurden in einer aktuellen Studie vom Marktforschungsinstitut BBE belegt und darüber hinaus auch eine klare Abgrenzung von Alltags-Oldtimern generiert, die zwar mindestens 30 Jahre alt sind aber zwei- bis dreimal so hohe Laufleistungen aufweisen und über kein H-Kennzeichen verfügen. Die geringen Laufleistungen von Oldtimer-Fahrzeugen mit H-Kennzeichen werden auch von den Daten der Technischen Überwachungsorganisationen erfasst und bestätigen diese. „Der Einheitssteuersatz für Oldtimer ist also keine Bevorzugung, sondern eine der geringen Laufleistung angemessene Regelung“, so ADAC-Klassik Referent Prof. Dr. Mario Theissen. Zusätzlich generiert das Oldtimer-Hobby mehrere Milliarden Euro Umsatz pro Jahr. Eine Erhöhung der Kfz-Besteuerung würde das Hobby unnötig verteuern und diesem Wirtschaftszweig mehr schaden als das Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer generiert werden können.

Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) Carsten Müller übt scharfe Kritik am Prüfbericht des Bundesrechnungshofes. „Der Bericht ist absolut fehlerhaft und unfundiert. Die Steuerberechnung ignoriert nicht nur zahlreiche zentrale Fakten, sondern gleicht einer schlichten Milchmädchenrechnung. Ohne die dringend erforderliche Überarbeitung entspricht dieser lückenhafte und vorfestgelegte Bericht nicht ansatzweise den qualitativen Anforderungen an die Hinweise des Bundesrechnungshofes.

Zahlreiche Capri tragen inzwischen das H-Kennzeichen.

Zahlreiche Capri tragen inzwischen das H-Kennzeichen.

„Wichtige Fakten ignoriert“

Das habe ich dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes in einem Schreiben mit umfangreichen Anlagen mitgeteilt und den Verfassern des Berichts einen fundierten Austausch mit kompetenten Experten der Oldtimerbranche, aus dem Zulassungs- und Prüfbereich, aus dem Finanz- und Steuerbereich, Versicherungsfachleuten, aus dem Technikbereich sowie der Wartungs- und Restaurationsbranche nahegelegt. Auch den Bundesfinanzminister habe ich entsprechend unterrichtet.“

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) lieferte dem Verband Deutsche Automobilindustrie (VDA) diese aktuellen Zahlen zum Oldtimerbestand.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) lieferte dem Verband Deutsche Automobilindustrie (VDA) diese aktuellen Zahlen zum Oldtimerbestand.

Es sei zutreffend, dass die absolute Zahl der historischen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen angewachsen ist, aber im Vergleich mit dem Gesamtbestand aller Fahrzeuge ist der Aufwuchs geringer. Der Anteil der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bei Fahrzeugen 30 Jahre und älter sinke sogar. Dies liege sehr häufig daran, dass zahlreiche Besitzer sich gegen den pauschalen Kfz-Steuerbetrag des H-Kennzeichens entscheiden, der bei ihren Fahrzeugen höher wäre als der reguläre Kfz-Steuersatz. Der zentrale Punkt des Prüfberichts greife damit überhaupt gar nicht. Eher sei das Gegenteil der Fall.

Carsten Müller: „Bei der Steuerberechnung werden wichtige Fakten ignoriert. Die aufgestellte Behauptung der Steuermindereinnahmen wäre nur haltbar, wenn bewusst nur die absoluten Zahlen der pauschalen Kfz-Besteuerung betrachtet werden. Werden die Zulassungszahlen in Relation der Gesamtzahlen betrachtet und gleichzeitig die Steuereinahmen des seit Jahren wachsenden Wirtschaftsfaktors ‚Oldtimer‘ hinzugenommen, werden die signifikanten Steuermehreinnahmen des Staates durch historische Fahrzeuge sehr deutlich.

Für Oldtimer werden im Jahr durchschnittlich 1.632 Euro für Wartung und Reparatur und sogar 6.600 Euro für Restaurierungen aufgewendet. Der Vergleichswert der Wartungs- und Reparaturaufwendungen für Fahrzeugen im Allgemeinen liegt bei nur 1.085 Euro. In der Summe werden durch Oldtimer Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem jährlichen Volumen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro ausgelöst – Tendenz steigend.“

Falsch sei zudem die Behauptung, es sei heute leichter ein H-Kennzeichen zum Erhalt des historischen mobilen Kulturguts auf zwei oder vier Rädern zu erhalten. Die im Jahr 1997 eingeführten Anforderung zur Erteilung eines H-Kennzeichens seien nicht gelockert worden – auch nicht durch die Umsetzung europäischer Richtlinien, etwa im Jahr 2007. Alle Fahrzeuge müssten klar definierte Voraussetzungen erfüllen, die durch ein Oldtimer-Gutachten nach Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) belegt werden. Diese Gutachten erstellen die Prüforganisationen nach einer strengen und klar abgestimmten „Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE)“. Allein darüber werde Sorge getragen, dass es sich um technisches Kulturgut und kein Massenphänomen handelt.

Müller unterstreicht: „Die Ausführungen des Bundesrechnungshofes zum Thema Schadstoffemissionen sind schlicht populistisch und nicht belastbar. Ignoriert wird etwa, dass die historischen Fahrzeuge mit Otto-Motor – und das ist der absolut größte Anteil der Fahrzeuge –, die in diesen Tagen die Altersgrenze der Oldtimer erreichen, alle über einen geregelten 3-Wege-Katalysator verfügen.“

Insbesondere bei Fahrzeugen sei zudem eine Lebenszyklusbetrachtung unerlässlich. Ein erheblicher Teil des CO2-Fußabdrucks von Kraftfahrtzeugen entstehe bei der Produktion und bei der Entsorgung. Ein besonders langzeitig genutztes Fahrzeug sei unter diesem Aspekt und auch unter den Gesichtspunkten der Reparierbarkeit sowie Vermeidung von Ressourcenverbrauch besonders nachhaltig.

ZDK meldet sich zu Wort

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützt positive Rahmenbedingungen für den Erhalt von Oldtimern als automobiles Kulturgut. Er tritt dafür ein, dass die aktuelle Rechtslage beibehalten wird.

Der ZDK hat zur Diskussion dieses Themas einige Zahlen und Fakten zusammengestellt. Nach seiner Auskunft freuen sich 71 Prozent der Menschen, einen Oldtimer auf der Straße zu sehen. 76 Prozent der Menschen empfinden Oldtimer als ein Kulturgut. 2022 waren 704.000 Oldtimer mit H-Kennzeichen (1,5 Prozent) zugelassen. 553.211 Fahrzeuge über 30 Jahre verfügen nicht über ein H-Kennzeichen (1,1 Prozent).

Die durchschnittliche Fahrleistung bei den Fahrzeugen mit H-Kennzeichen liegt wie bereits geschildert bei 1.600 Kilometern Das sind insgesamt 1,3 Milliarden Kilometer. Der Einheitssteuersatz für Oldtimer ist damit keine Bevorzugung, sondern entspricht der geringen Laufleistung. Sogenannte „Alltags-Oldtimer“, die zwar mindestens 30 Jahre alt sind, aber über kein H-Kennzeichen verfügen, weisen zwei- bis dreimal so hohe Laufleistungen auf. Die durchschnittliche Fahrleistung bei allen 48,5 Millionen Fahrzeugen liegt bei 12.670 Kilometern, das sind insgesamt 606 Milliarden Kilometer.

Im Durchschnitt werden jährlich 1.632 Euro für Wartungsarbeiten am Oldtimer ausgegeben. Eine durchschnittliche Restaurierung kostet 6.600 Euro. Der Vergleichswert der Wartungs- und Reparaturaufwendungen aller Fahrzeuge liegt durchschnittlich bei nur 369 Euro. Fahrzeuge über 30 Jahre verursachen ein jährliches Volumen allein an Reparatur und Wartung in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Das bedeutet 361 Millionen Euro an Mehrwertsteuer.

Zwar ist die absolute Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen angewachsen, im Vergleich zum Gesamtbestand ist der Zuwachs aber geringer. Der Anteil liegt bei lediglich 1,6 Prozent. Außerdem geht der Anteil der H-Kennzeichen bei Fahrzeugen über 30 Jahre sogar zurück. Das liegt sehr häufig daran, dass zahlreiche Besitzer sich gegen den pauschalen Kfz-Steuerbetrag des H-Kennzeichens entscheiden, der bei ihren Fahrzeugen höher wäre als der reguläre Kfz-Steuersatz.

Kommende Fahrzeuggenerationen mit Katalysator und immer besser werdenden Abgaswerten werden vielfach ohne H-Kennzeichen in der Regelbesteuerung günstiger sein als die derzeitige Pauschalbesteuerung. Eine Einfahrt in die Umweltzonen ist wegen der Einstufung mit grüner Plakette auch ohne H-Kennzeichen möglich. Der finanzielle Anreiz des Gesetzgebers zur Förderung des Erhalts von mobilem Kulturgut wird somit in der Zukunft weitestgehend entfallen.

Die im Jahr 1997 eingeführten Anforderungen zur Erteilung eines H-Kennzeichens wurden nicht gelockert – auch nicht durch die Umsetzung europäischer Richtlinien, etwa im Jahr 2007. Das nötige Oldtimer-Gutachten erstellen die Prüforganisationen wie erwähnt streng nach Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Der erhaltenswürdige originalgetreue Zustand der Oldtimer-Fahrzeuge muss im Rahmen der zweijährlichen Hauptuntersuchung immer nachgewiesen werden. Schon darüber wird Sorge getragen, dass es sich um technisches Kulturgut und kein Massenphänomen handelt.

Die Fahrleistungen von Oldtimern sind bereits durch die Bestimmungen der Versicherungen begrenzt. Sie legen für Oldtimer eine maximale Fahrleistung fest und verlangen den Nachweis eines Alltagsfahrzeugs neben dem Historischen, um eine übermäßige Nutzung der Fahrzeuge zu verhindern. Die äußerst geringen Schadenquoten im Vergleich zu Alltagsfahrzeugen sprechen für eine geringe Nutzung der Oldtimer.

Die Schadstoffemissionen sind durch die geringen Fahrleistungen von im Schnitt 1.600 Kilometer pro Jahr stark begrenzt und im Vergleich zur Gesamtbilanz der Schadstoffemissionen des Verkehrssektors zu vernachlässigen. Historische Fahrzeuge mit Otto-Motor, und das ist der absolut größte Anteil der Fahrzeuge, die in diesen Tagen die Altersgrenze der Oldtimer erreichen, verfügen alle über einen geregelten 3-Wege-Katalysator. Der Diesel-Anteil beträgt lediglich elf Prozent.

Ein erheblicher Teil des CO2-Fußabdrucks von Kraftfahrtzeugen entsteht bei der Produktion und bei der Entsorgung. Deshalb ist eine Lebenszyklusbetrachtung unerlässlich. Ein besonders langzeitig genutztes Fahrzeug ist unter diesem Aspekt und auch unter den Gesichts-punkten der Reparierbarkeit sowie Vermeidung von Ressourcenverbrauch besonders nachhaltig.

Die Rechnung des Bundesrechnungshofs bezüglich des H-Kennzeichens geht an mehreren Stellen nicht auf.

Die Rechnung des Bundesrechnungshofs bezüglich des H-Kennzeichens geht an mehreren Stellen nicht auf.

 

[Text: ADAC - Fotos: Marc Keiterling - Zahlenstatistik: VDA]


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